Information zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Sehr geehrte Mieterin und Mieter,
unsere Wohnungsbestände im Wohngebiet Albrecht Thaer 1-52 und Straße des Friedens 17-23 werden mit sogenannter Nahwärme versorgt. Hierbei wird die Wärme vor Ort in zentralen Heizanlagen durch den Wärmeversorger EWE Vertrieb GmbH erzeugt und im Rahmen Ihrer Wärmepreistarife der KWVG Hennickendorf mbH in Rechnung gestellt. Brennstoff zur Wärmeerzeugung ist hierbei Erdgas.
Der Wärmepreis setzt sich neben den reinen Erdgasbeschaffungskosten aus weiteren Preisbestandteilen (z. Bsp. Grundkosten, Co²-Steuern, Stromkosten für den Betrieb von Pumpen der Verteilanlagen, Netzendgelte u.a.) zusammen, welche sich bisher nur unwesentlich verändert haben.
Auf Grund der aktuellen Preislage am Energiemarkt hat uns der Wärmeversorger mit Schreiben vom 09.12.2022 seine Preisanpassung zum 01.01.2023 mitgeteilt. Daraus resultierend wird sich der Wärmepreis, welchen die EWE Vertrieb GmbH der KWVG Hennickendorf mbH in Rechnung stellen wird, voraussichtlich nahezu vervierfachen.
Da eine ähnliche Energiepreisentwicklung deutschlandweit zu beobachten ist, hat die Bundesregierung, neben der bereits hier erläuterten sog. Soforthilfe (Entlastung in Höhe der Dezember-Vorauszahlung), zur Deckelung von Energiepreisen für den Endverbraucher, das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) auf den Weg gebracht, welches am 16.12.2022 durch den Bundesrat bestätigt wurde. Auf den Bereich der Fern- und Nahwärme bezogen, regelt das EWPBG die Deckelung des Arbeitspreises auf 9,5 Ct/kWh für 80% des prognostizierten Jahresverbrauches. Der darüber hinaus anfallende Verbrauch wird den Mietern in voller Höhe des regulären Arbeitspreises des Wärmetarifes in Rechnung gestellt. Damit soll der Sparanreiz eines jeden Mieters weiterhin gefördert werden. Die gesetzliche Regelung tritt ab dem 01.03.2023 (rückwirkend zum 01.01.2023) in Kraft und endet vorerst zum 31.12.2023. Eine mögliche Verlängerung soll per Rechtsverordnung möglich sein.
Mit der Einführung der Erdgas-Wärme-Preisbremse bewirkt der Bund hiermit eine Abmilderung der nahezu vervierfachten Wärmepreise, sodass für unsere Mieter eine reale Kostensteigerung in Höhe von ca. 100% des Niveaus 2021 zu erwarten ist.
In den letzten Tagen haben wir den Mietern, deren Wohnungen mit Nahwärme beheizt werden, die monatlichen Heizkostenvorauszahlungsbeträge ab dem 01.02.2023 neu berechnet und zugestellt. Dabei wurden die Regelungen der Wärmepreisbremse nach unserem aktuellen Kenntnisstand (die Ausführungs- und Umsetzungsvorschriften des Gesetzes liegen nach so wenigen Tagen, seit dem Beschluss des Bundesrates, noch nicht vor) berücksichtigt.
Im Durchschnitt ergab unsere Vorausberechnung, unter der Annahme eines annähernd vergleichbaren Verbrauchs der Vorjahre, dass eine Erhöhung der aktuellen monatlichen Heizkostenvorauszahlungsbeträge von ca. 50 % bei nahwärmeversorgten Objekten hohe Nachzahlungen für das Abrechnungsjahr 2023 ausschließen sollten, da bereits zur vergangenen Betriebskostenabrechnung eine etwa 30%-ige Preisanpassung zum Niveau 2021 berücksichtig werden konnte.
Für die Inanspruchnahme der staatlichen Zuschüsse, müssen die Endverbraucher (Mieter) keine Veranlassungen treffen. Das umfangreiche Beantragungsprozedere erfolgt durch den Wärmelieferanten, also der EWE Vertrieb GmbH. Die dann abschließende Verrechnung der Heizkostenvorauszahlungen zu den tatsächlich entstandenen Wärmekosten, erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 in 2024 durch die KWVG Hennickendorf mbH.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen, unter den bekannten Kontaktdaten (telefonisch, per E-Mail, schriftlich) bzw. in unseren Sprechzeiten, gern zur Verfügung.